elektrische Zigarette
23.04.2008 22:05 Uhr, geschrieben von H.K.
| Thema: elektrische Zigarette
- Die elektrische Zigarette - das neue Rauch-Erlebnis bietet Ihnen das Handelshaus - Kern
Bitte beachten Sie aber, dass das Rauchen von Tabakerzeugnissen in der Öffentlichkeit durch veränderte Gesetzgebung stark eingegrenzt wurde. Die elektrische Zigarette dürfen Sie jedoch überall dort genießen, wo das Rauchen nicht erlaubt ist.
Rauchen verboten
Seit dem 01. September 2007 ist das „Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens“ in Kraft. Inzwischen haben fast alle Bundesländer weitergehende Gesetze zum Schutz der Passivraucher erlassen. Die meisten dieser Gesetze werden ab dem 01. Januar 2008 oder kurze Zeit später wirksam.
Rauchen ohne Reue.
Die - E-Zigarette garantiert Ihnen höchsten Rauchgenuss ohne Kondensat, welches sich beim Verbrennungsprozess einer herkömmlichen Zigarette bildet und in dem sich über 60 krebserregende Substanzen befinden. Als einzige gesundheitsschädigende Substanz enthält die elektronische Zigarette nur das Nikotin.
Das Beste an der
elektrischen Zigarette ist:
Sie sieht nicht nur wie eine Zigarette aus, nein, sie simuliert wegen der enthaltenen Geschmacksstoffe und des Nikotins den Rauchgenuss einer konventionellen Zigarette.
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